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Es ist sinnvoll eine ARBEITNEHMERVERANLAGUNG 2015 bis 31.12.2020 einzureichen, wenn Ihr Dienstgeber diese Kosten nicht ersetzt:
- Fahrt- und Reisekosten
- Fort- und Ausbildungskosten
- Arbeitsbehelfe wie z.B: Computer oder Büromaterial für das Homeoffice
- Fahrt- und Reisekosten
- Fort- und Ausbildungskosten
- Arbeitsbehelfe wie z.B: Computer oder Büromaterial für das Homeoffice