Gemeindeförderungen
Die Marktgemeinde Loosdorf kann für bestimmte Maßnahmen Förderungen gewähren. Grundsätzlich besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf die nachstehend angeführten Förderungsmaßnahmen.
Die Prüfung und Bewilligung jedes einzelnen Ansuchens obliegt dem Gemeindevorstand und richtet sich nach den für diese Zwecke vorgesehenen Budgetmittel.
Für die jeweiligen Ansuchen sind die am Gemeindeamt aufliegenden Formblätter zu verwenden oder Sie downloaden diese unter https://www.loosdorf.at/gemeinde/rathaus-buergerservice/formulare
Förderungskatalog
1. Möglichkeit der Stundung bzw. Ratenzahlungen von bescheidmäßig vorgeschriebenen Abgaben und Gebühren
2. Betriebsförderungen
a.) Förderung für die Aufnahme von Lehrlingen
b.) Kleinbetriebsförderung
3. Förderung Vorplatzgestaltung
4. Fördergelder für die Anschaffung von Alarmanlagen
5. Förderung für durchgeführte Hochwasserschutzmaßnahmen
Für die jeweiligen Ansuchen sind die am Gemeindeamt aufliegenden Formblätter zu verwenden oder Sie downloaden diese unter https://www.loosdorf.at/gemeinde/rathaus-buergerservice/formulare
Förderungskatalog
1. Möglichkeit der Stundung bzw. Ratenzahlungen von bescheidmäßig vorgeschriebenen Abgaben und Gebühren
2. Betriebsförderungen
a.) Förderung für die Aufnahme von Lehrlingen
b.) Kleinbetriebsförderung
3. Förderung Vorplatzgestaltung
4. Fördergelder für die Anschaffung von Alarmanlagen
5. Förderung für durchgeführte Hochwasserschutzmaßnahmen
Downloads
NÖ Heizkostenzuschuss und Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss