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Strauchschnitt - Sorgen Sie für mehr Sicherheit


erstellt am 07. Juli 2023
Äste und Sträucher, die auf Gehsteige und Straßen herauswachsen, behindern Fußgänger, Radfahrer und alle anderen Verkehrsteilnehmer. Ein Ausweichen auf die Straße führt oft zu gefährlichen Situationen. Personen, die z.B. mit Kinderwägen, Gehhilfen und Rollstühlen unterwegs sind, benötigen die volle Breite des Gehsteiges.

Laut Straßenverkehrsordnung (StvO) müssen Gehsteige, Straßen und Wege von einhängenden Ästen und Sträuchern freigehalten werden: d. h. den Luftraum oberhalb der Straße bis mind. 4,5m und über dem Gehsteig bis mind. 2,20m in der Höhe freigehalten. Beleuchtungsanlagen sind so auszuschneiden, dass die Beleuchtung der Straße bzw. des Weges und Gehsteiges nicht eingeschränkt wird. Verkehrszeichen und Hinweisschilder sind ebenfalls von Ästen und Sträuchern freizuhalten. Dies betrifft nicht nur Grundstücksverantwortliche im Ortsverband, sondern auch die Verantwortlichen für alle Güterwege unserer Land- und Forstwirtschaft.

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