< zurück
News
Um die Sicherheit und uneingeschränkte Nutzbarkeit unserer Straßen, Geh- und Radwege zu gewährleisten, bitten wir alle Grundstückseigentümer, ihre Sträucher und Bäume regelmäßig zurückzuschneiden.
Überhängende Äste können die Sicht auf Verkehrszeichen, Ampeln und Straßenbeleuchtung beeinträchtigen und Fußgänger, insbesondere Menschen mit Kinderwägen, Gehhilfen oder Rollstühlen, zum gefährlichen Ausweichen auf die Fahrbahn zwingen.
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen folgende Mindesthöhen freigehalten werden:
✅ Straßen: Luftraum bis mindestens 4,5 Meter frei halten
✅ Gehsteige: Luftraum bis mindestens 2,5 Meter frei halten
✅ Beleuchtung & Verkehrszeichen: Müssen vollständig sichtbar bleiben
Bitte helfen Sie mit, unsere Wege sicher zu halten! Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Überhängende Äste können die Sicht auf Verkehrszeichen, Ampeln und Straßenbeleuchtung beeinträchtigen und Fußgänger, insbesondere Menschen mit Kinderwägen, Gehhilfen oder Rollstühlen, zum gefährlichen Ausweichen auf die Fahrbahn zwingen.
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen folgende Mindesthöhen freigehalten werden:
✅ Straßen: Luftraum bis mindestens 4,5 Meter frei halten
✅ Gehsteige: Luftraum bis mindestens 2,5 Meter frei halten
✅ Beleuchtung & Verkehrszeichen: Müssen vollständig sichtbar bleiben
Bitte helfen Sie mit, unsere Wege sicher zu halten! Vielen Dank für Ihre Unterstützung.