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Im NÖ Hundehaltgesetz sind die Pflichten der HundebesitzerInnen geregelt: So wird zum Beispiel in § 8 Abs. 2 vorgeschrieben, dass Hundeführer die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich, auf Kinderspielplätzen, an Orten bei denen üblicherweise größere Menschenansammlungen auftreten, usw., hinterlässt, unverzüglich beseitigen und entsorgen müssen. Das Gesetz beinhaltet in Abs. 3 auch die Regelung zur Leinenpflicht und/oder Maulkorbpflicht. Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsbereich an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden. Zusätzlich besteht gemäß § 8 Abs. 5 für alle Hunde eine Maulkorb- und Leinenpflicht, falls dies erforderlich ist.
Wir bedanken uns bei allen HundebesitzerInnen, die mit gutem Beispiel vorangehen und Hundekot richtig entsorgen. Alle anderen ersuchen wir, die kostenlosen Hundebeutel und Mistkübel im Ortsgebiet zu nutzen!
Wir bedanken uns bei allen HundebesitzerInnen, die mit gutem Beispiel vorangehen und Hundekot richtig entsorgen. Alle anderen ersuchen wir, die kostenlosen Hundebeutel und Mistkübel im Ortsgebiet zu nutzen!