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Jeder Hundefreund trägt eine wichtige Verantwortung für das Wohlergehen der pelzigen Begleiter und die Sicherheit unserer Nachbarn.
Hunde sind oftmals ein Thema, das für Diskussionen sorgt. In Niederösterreich wird das Halten von Hunden im NÖ Hundehaltegesetz und NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023 geregelt, geltend ab 1. Juni 2023. Dieses schreibt z. B. vor, dass Hunde entweder mit Maulkorb oder an der Leine geführt werden müssen. Besonders für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gilt sowohl Maulkorb- als auch Leinenpflicht. Zudem sind HundebesitzerInnen dazu verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere zu entfernen. Dies unterstützt die Marktgemeinde mit den kostenlosen Hundekot-Sackerln.
Hundelärm muss grundsätzlich geduldet werden, außer er erreicht ein "ungebührliches" Maß (weiterführende Informationen finden Sie auf oesterreich.gv.at, Suchwort "Hundelärm"). Erreicht das Bellen oder Jaulen von Hunden ein "ungebührliches" Maß, handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung und bei den Sicherheitsbehörden kann eine Anzeige erstattet werden. Verstöße gegen das Hundehaltegesetz werden als Verwaltungsübertretung betrachtet und von der Bezirksverwaltungsbehörde bestraft.
In Loosdorf haben wir das große Glück, dass die meisten HundebesitzerInnen sicherstellen, dass ihre geliebten Vierbeiner keine Belästigung oder Gefahr für andere darstellen. Indem wir die geltenden Vorschriften respektieren und die Bedürfnisse der Gemeinschaft berücksichtigen, tragen wir aktiv zum harmonischen Zusammenleben bei. Vielen Dank!
Hunde sind oftmals ein Thema, das für Diskussionen sorgt. In Niederösterreich wird das Halten von Hunden im NÖ Hundehaltegesetz und NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023 geregelt, geltend ab 1. Juni 2023. Dieses schreibt z. B. vor, dass Hunde entweder mit Maulkorb oder an der Leine geführt werden müssen. Besonders für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gilt sowohl Maulkorb- als auch Leinenpflicht. Zudem sind HundebesitzerInnen dazu verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere zu entfernen. Dies unterstützt die Marktgemeinde mit den kostenlosen Hundekot-Sackerln.
Hundelärm muss grundsätzlich geduldet werden, außer er erreicht ein "ungebührliches" Maß (weiterführende Informationen finden Sie auf oesterreich.gv.at, Suchwort "Hundelärm"). Erreicht das Bellen oder Jaulen von Hunden ein "ungebührliches" Maß, handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung und bei den Sicherheitsbehörden kann eine Anzeige erstattet werden. Verstöße gegen das Hundehaltegesetz werden als Verwaltungsübertretung betrachtet und von der Bezirksverwaltungsbehörde bestraft.
In Loosdorf haben wir das große Glück, dass die meisten HundebesitzerInnen sicherstellen, dass ihre geliebten Vierbeiner keine Belästigung oder Gefahr für andere darstellen. Indem wir die geltenden Vorschriften respektieren und die Bedürfnisse der Gemeinschaft berücksichtigen, tragen wir aktiv zum harmonischen Zusammenleben bei. Vielen Dank!