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Die Auszahlung der Jagdpacht erfolgt noch bis 31.07.2025 am Gemeindeamt während der Amtsstunden.
Beiträge über € 15,00 können, unter Einbehaltung von Überweisungsspesen in Höhe von € 2,00, überwiesen werden. Hierzu ist ein schriftlicher Antrag mit Bekanntgabe der Bankverbindung und Unterschrift notwendig. Nicht behobene Jagdpacht wird von der Jagdgenossenschaft z. B. zum Zweck des Ausbaues von land- und forstwirtschaftlichen Wegenetzen zurückgelegt oder investiert.
Beiträge über € 15,00 können, unter Einbehaltung von Überweisungsspesen in Höhe von € 2,00, überwiesen werden. Hierzu ist ein schriftlicher Antrag mit Bekanntgabe der Bankverbindung und Unterschrift notwendig. Nicht behobene Jagdpacht wird von der Jagdgenossenschaft z. B. zum Zweck des Ausbaues von land- und forstwirtschaftlichen Wegenetzen zurückgelegt oder investiert.