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News

3. Covid-19 Maßnahmenverordnung


erstellt am 03. November 2021, aktualisiert am 19. November 2021
Das Bundesministerium für Arbeit stellt auf seiner Website detaillierte Fragen und Antworten rund um die 3-G-Regelung am Arbeitsort zur Verfügung: FAQ: 3-G am Arbeitsort

Ab 01.11.

  • 3-G-Nachweis am Arbeitsplatz, wenn dort Kontakt mit anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann
    • Mit 3-G-Nachweis Entbindung von der Maskenpflicht
    • Übergangsfrist bis inkl. 14.11.: ohne 3-G-Nachweis besteht FFP2-Masken-Pflicht
  • 3-G-Pflicht für Spitzensportler:innen
  • Erhöhte Testintensität für nicht geimpfte und nicht genesene Mitarbeiter:innen im Gesundheits- und Pflegebereich
  • Betretung von Arbeitsorten im Gesundheits- und Pflegebereich nur mit 3-G-Nachweis
  • Mund-Nasen-Schutz zusätzlich zum 3-G-Nachweis in Alten- und Pflegeheimen sowie in Spitälern verpflichtend
  • Weiterhin FFP2-Maskenpflicht für Kund:innen bzw. Besucher:innen an Orten zur Deckung notwendiger Grundbedürfnisse (z.B. Supermärkte, Apotheken, öffentliche Verkehrsmittel), in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen zusätzlich zu 3G
  • 3-G-Nachweis oder FFP2-Maske in sonstigen Kundenbereichen (z.B. nichtlebensnotwendiger Handel, Reisebüros, Museen)
  • Weiterhin keine Maskenpflicht in 3-G-Settings (z.B. Gastronomie, Beherbergungsbetrieben, Theatern, Friseure, Veranstaltungen)
 Ab 15.11.

  • 3-G-Nachweis für Besucher:innen von Seilbahnbetrieben
  • Regelungen für Gäste von Après-Ski-Betrieben analog zur Nachtgastronomie
Gastronomie und Beherbergung

  • Stufe 1: derzeit Zutritt mit 3-G-Nachweis
  • Ab Stufe 2: Antigen-Tests mit Selbstabnahme („Wohnzimmertests“) nicht mehr als Eintrittsnachweis zulässig
  • Stufe 3: Antigen-Schnelltests nicht mehr als Zutrittsnachweis gültig (Zutritt nur mit gültigem negativen PCR-Testergebnis, Impfnachweis oder Genesungsnachweis)
Après-Ski

  • Regelungen für Après-Ski analog zur Nachtgastronomie.
  • Stufe 1: gültiges negatives PCR-Testergebnis, Impfnachweis oder Genesungsnachweis (ärztliche Bestätigung oder Absonderungsbescheid) für Gäste, Antikörpernachweis oder Antigentest nicht ausreichend
  • Stufe 2: 2-G-Regel (geimpft oder genesen) für Nachtgastronomie sowie Après-Ski
Seilbahnen

  • 3-G-Pflicht in geschlossenen/abdeckbaren Bereichen von Seilbahnen
  • Ausnahme für Benutzer:innen, die die Seilbahn zur Deckung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens benutzen (z.B. Seilbahn als öffentliches Verkehrsmittel für Anrainer:innen)
  • In geschlossenen und abgedeckten Fahrbetriebsmitteln (z.B. Gondeln, abdeckbare Sessellifte) sowie den dazugehörigen geschlossenen Gebäuden (Stationen) ist verpflichtend eine FFP2-Maske zu tragen
Advent- und Weihnachtsmärkte

  • 3-G-Nachweis
  • Optional statt einer Einzäunung: Bänderausgabe mit 3-G-Nachweis an definierten Kontrollpunkten außerhalb bzw. innerhalb des Marktareals
  • Zusätzliche, stichprobenartige Kontrolle

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