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Markenschutz bedingt auch immer die laufende Überwachung der beanspruchten Schutzgebiete. Damit wahren Markeninhaber im Bedarfsfall die Chance, das Ihnen zustehende Einspruchsrecht innerhalb der rechtlich vorgesehenen Einspruchsfrist von drei Monaten in Anspruch zu nehmen. Mit dem Markenüberwachungsservice von MWE behalten Markeninhaber und -verantwortliche zeit- und ressourcenschonend den Überblick, und erhalten im Falle einer Anmeldung automatisch einen Hinweis, wenn die neu angemeldete Marke gleiche oder ähnliche Wort- oder Bildbestandteile enthält. Gerne unterstützt das Institut für ganzheitliche Markenbewertung bei Festlegung der Überwachungskriterien sowie bei den strategischen Entscheidungen über Art und Umfang der Überwachung. >> Weiterlesen