< zurück
News
Die Auszahlung der Jagdpacht erfolgt vom 01.02.2023 bis zum 31.07.2023 am Gemeindeamt während der Amtsstunden.
Beiträge über € 15,00 können, unter Einbehaltung von Überweisungsspesen in Höhe von € 2,00, überwiesen werden. Hierzu ist ein schriftlicher Antrag mit Bekanntgabe der Bankverbindung und Unterschrift notwendig. Nicht behobene Jagdpacht wird von der Jagdgenossenschaft z. B. zum Zweck des Ausbaues von land- und forstwirtschaftlichen Wegenetzen zurückgelegt oder investiert.
Beiträge über € 15,00 können, unter Einbehaltung von Überweisungsspesen in Höhe von € 2,00, überwiesen werden. Hierzu ist ein schriftlicher Antrag mit Bekanntgabe der Bankverbindung und Unterschrift notwendig. Nicht behobene Jagdpacht wird von der Jagdgenossenschaft z. B. zum Zweck des Ausbaues von land- und forstwirtschaftlichen Wegenetzen zurückgelegt oder investiert.